Brückenmonitoring während Schwerlastüberfahrt
Die Aufgabe
Monitoring bei hohen Einzelachslasten
Im Teil 3 "Berechnung von Straßenbrücken im Bestand für Schwertransporte" der Regelungen und Richtlinien für die Berechnung und Bemessung von Ingenieurbauten (BEM-ING) zeigt den Ablauf der Nachrechnung und des Nachweises auf.
In bestimmten Situationen, bei hohen Einzelachslasten, kann der Einsatz einer Überfahrtskonstruktion durch die Nachrechnung nach Stufe III, einer Sonderprüfung und einem Monitoring während der Überfahrt ersetzt werden.

Die Lösung
Ein temporäres Monitoring des Brückenbauwerks

Unsere Ingenieure entwerfen gemeinsam mit Ihnen bzw. Ihren Auftraggebern ein passendes Überwachungspaket. Die Installation und der Betrieb der Messinstrumente erfolgt durch unsere Mitarbeiter direkt vor Ort.
Je nach Situation können unter anderem Durchbiegungen, Dehnungen oder Rissbreiten während der Überfahrt protokolliert werden.
Das Monitoring während der Überfahrt .....
Vorteile:
- Nachweis der tatsächlich einwirkenden Erschütterungen
- Schutz der Anwohner und damit weniger Beschwerden
- weniger Gebäudeschäden
- Alarmierung bei Überschreitung der Anhaltswerte
- Ausfallsicherheit bei erschütterungsempfindlichen technischen Anlagen
Normen und Richtlinien:
- DIN 4150-1:2001-06 Erschütterungen im Bauwesen - Teil 1: Vorermittlung von Schwingungsgrößen
- DIN 4150-2:1999-06 Erschütterungen im Bauwesen - Teil 2: Einwirkungen auf Menschen in Gebäuden
- DIN 4150-3:2016-12 Erschütterungen im Bauwesen - Teil 3: Einwirkungen auf bauliche Anlagen
- DIN 45669-1:2020-06 Messung von Schwingungsimmissionen - Teil 1: Schwingungsmesser - Anforderungen und Prüfungen
- DIN 45669-2:2005-06 Messung von Schwingungsimmissionen - Teil 2: Messverfahren
Weiterführende Links:
Das Ergebnis
Messbericht
Die ausführliche Dokumentation der Untersuchung.

Checklist
Um Ihnen ein fundiertes Angebot erstellen zu können benötigen wir:
- eine genaue Beschreibung der Fragestellung und Zielsetzung
- Übersichtspläne
- Bewehrungspläne
- Informationen über Zugang und notwendiger Verkehrssicherung
- die Einsatzzeiten (z.B. Bauzeitenplan)